Wichtige Hinweise aufgrund Corona

Liebe Kundin, lieber Kunde,
aufgrund der gesetzlichen Lage während der Corona-Pandemie, sind beim Besuch unseres Salons seit dem 16.08.2021 neue Vorschriften zu beachten. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Testpflicht für nicht geimpfte oder genesene Personen

Bei der Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen wie z. B. Friseurbetriebe gilt in Baden-Württemberg seit dem 16.08.2021 eine Testpflicht für ungeimpfte Personen! Ungeimpfte Personen müssen künftig in mehr Bereichen einen maximal 24 Stunden alten negativen Antigen-Schnelltest vorweisen. Dies gilt für ganz Baden-Württemberg einheitlich – unabhängig von der aktuellen 7-Tage-Inzidenz im jeweiligen Stadt- oder Landkreis. Damit vereinfacht Baden-Württemberg die Regelungen, da diese nun wieder landesweit einheitlich gelten. Ausgenommen von der Testpflicht sind Kinder bis einschließlich fünf Jahre.

Die neuen Regelungen heben vor allem für geimpfte und genesene Personen die allermeisten Einschränkungen auf. Ebenso entfallen in Baden-Württemberg die bisherigen vier Inzidenzstufen. Erhalten bleibt für alle jedoch weiter die Maskenpflicht in ihrer jetzigen Form. Das heißt, in geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt weiterhin die Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahre sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit. Auch die die Abstands- und Hygieneregelungen bleiben bestehen. Pflicht bleibt auch die Erfassung der Kontaktdaten.